Der Weg zum Führerausweis
Je nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig.
- Nothelferkurs:
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. - Gesuchsformular Lernfahrausweis:
Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons beziehen. (In verschiedenen Kantonen sind die Formulare auch bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder Polizeiposten erhältlich)
Für Luzern (Mit einem Klick wir das Formular direkt heruntergeladen)1. Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten.
2. Einen Sehtest bei einem Augenarzt/einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
3. Für die Anmeldung sind 1 oder 2 farbige Passfotos notwendig je nach Kanton.
4. Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung Ihre Identität bestätigen. Formulare und Ausweise mitnehmen. - Theorieprüfung:
Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. Zur Vorbereitung ist ein asa zertifiziertes App zu empfehlen. So hast du die Originalen Prüfungsfragen. - Lernfahrausweis:
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters (Kat. B = 17 Jahren) erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post zugestellt. Gültigkeit 2 Jahre. Achtung dieser kann nicht beliebig oft beantragt werden! - Fahrschule Gecko:
Jetzt für Fahrstunden bei der Fahrschule Gecko melden.
Janine 079/931 43 88
Reto 076/388 16 41 - Nur Motorrad: Motorradgrundkurs:
Sie absolvieren innert 4 Monaten die praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation. Der Ausweis wird dann um 12 Monate verlängert. - Verkehrskundeunterricht:
Der Verkehrskundeunterricht dauert 8 Lektionen (4x2 oder 2x4 Lektionen). - Praktische Führerprüfung:
Der Fahrlehrer meldet Sie zur Führerprüfung an. Achtung: Wer den Lernfahrausweis der Kat. B vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. - Weiterausbildungskurse (WAB):
Innerhalb einem Jahr ist ein Weiterausbildungstag bei einem anerkannten Kursanbieter zu absolvieren.
